Rehabilitationssport

Rehabilitationssport ist nicht neu und hat schon vor über 50 Jahren Menschen in Bewegung gebracht.

Seit dem 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf einen Rechtsanspruch und die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Krankenkassen und der Rentenkassen.

Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, wurde 2003 die so genannte Rahmenvereinbarung  verabschiedet. Dort ist u. a. festgelegt, dass Rehabilitationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und des Weiteren welche Qualifikation die Übungsleiter/Trainer haben müssen.

Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten zu motivieren.

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